Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, VI-U (Kart) 3/08

VI-U (Kart) 3/08Tribunale superiore1 ott 2008

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 3/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-01

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 3/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1001.VI.U.KART3.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtmittels das am 27. Februar 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.207,22 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 95 % und die Be-klagte zu 5 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 98 % und der Beklagten zu 2 % auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin und die Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Wert des Berufungsverfahrens: 65.401,15 €.

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