Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-13, VII-Verg 42/07

VII-Verg 42/07Tribunale superiore13 ago 2008

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 42/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-13

Aktenzeichen: VII-Verg 42/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0813.VII.VERG42.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 31. Oktober 2007 (VK 22/07) aufgehoben und wird der Nachprü-fungsantrag abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabe-kammer sowie die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in jenem Verfahren entstandenen Aufwendungen zu tragen.

Die Zuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter war im Verfahren der Vergabekammer für die Antragsgegnerin und die Beigeladene not-wendig.

Der Antragstellerin werden auch die Kosten des Beschwerdever-fahrens auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 500.000 Euro

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.