VII-Verg 5/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-05, VII-Verg 5/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-05, VII-Verg 5/08
VII-Verg 5/08Tribunale superiore5 mag 2008
Regest
Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und Gewich-tungsregeln; Tariftreueforderung; Eignungs- und Zuschlagskriterien §§ 70 Abs. 1, 120 Abs. 2 GWB § 97 Abs. 4 GWB § 25 Nr. 3 VOL/A Leitsätze: 1. Sofern nicht auszuschließen ist, dass sie die Vorbereitung der Angebote be-einflussen können, darf der öffentliche Auftraggeber auch im Nachhinein auf-gestellte Unterkriterien und Gewichtungsregeln bei der Bestimmung des wirt-schaftlichsten Angebots nur anwenden, wenn sie den am Auftrag interessier-ten Unternehmen vorher zur Kenntnis gebracht worden sind. 2. Zur rechtlichen Behandlung von Tariftreueforderungen, wenn kein Bundes- oder Landesgesetz im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB besteht, ein Tarifver-trag nach § 5 TVG aber für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. 3. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.5.2008 - VII-Verg 5/08
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 5/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-05
Aktenzeichen: VII-Verg 5/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0505.VII.VERG5.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Leitsätze
Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und Gewich-tungsregeln; Tariftreueforderung; Eignungs- und Zuschlagskriterien
§§ 70 Abs. 1, 120 Abs. 2 GWB
§ 97 Abs. 4 GWB
§ 25 Nr. 3 VOL/A
Leitsätze:
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Sofern nicht auszuschließen ist, dass sie die Vorbereitung der Angebote be-einflussen können, darf der öffentliche Auftraggeber auch im Nachhinein auf-gestellte Unterkriterien und Gewichtungsregeln bei der Bestimmung des wirt-schaftlichsten Angebots nur anwenden, wenn sie den am Auftrag interessier-ten Unternehmen vorher zur Kenntnis gebracht worden sind.
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Zur rechtlichen Behandlung von Tariftreueforderungen, wenn kein Bundes- oder Landesgesetz im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB besteht, ein Tarifver-trag nach § 5 TVG aber für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.
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Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.5.2008 - VII-Verg 5/08
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Bei-geladenen wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. Januar 2008 (VK 3-148/07) aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Vergabeverfahren betref-fend Wach-, Sicherheits-, Pforten- und Empfangsdienste beim B., Los 1 - Dienstsitz in Bonn, einen Zuschlag zu erteilen, ohne die be-teiligten Bieter unter Mitteilung in den Vergabeunterlagen genann-ter Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungskoeffizienten zuvor erneut zu einer Angebotsabgabe aufgefordert zu haben.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die in die-sem Verfahren der Antragstellerin entstandenen notwendigen Auf-wendungen hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegne-rin und der Beigeladenen je zur Hälfte auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 25.000 Euro
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