Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-06, I-2 U 155/02

I-2 U 155/02Tribunale superiore6 apr 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 155/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-06

Aktenzeichen: I-2 U 155/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0406.I2U155.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Oktober 2002 verkündete Ur-teil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird auch abgewiesen, soweit das Landgericht ihr stattgegeben hat.

II.

Die Berufung der Klägerin gegen das vorbezeichnete Urteil wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten we-gen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,-- Euro

abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 255.645,94 Euro (500.000,- Deutsche Mark) festgesetzt.

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