Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-13, I-16 U 137/04

I-16 U 137/04Tribunale superiore13 gen 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 137/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-13

Aktenzeichen: I-16 U 137/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0113.I16U137.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen das am 24. September 2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wer-den auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die durch die Nebeninterventionen entstandenen Kosten haben die Nebenintervenienten selbst zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinsti-tuts geleistet werden.

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