Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-12, I-23 W 10/05

I-23 W 10/05Tribunale superiore12 apr 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 W 10/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-12

Aktenzeichen: I-23 W 10/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0412.I23W10.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Vorsitzenden der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 21.9.2004 teilweise, nämlich hinsichtlich der Kosten-entscheidung geändert. Die Anträge der Antragsgegnerin und der Streithelferin, der Antragstellerin einen Teil der Kosten des selbständi-gen Beweisverfahrens aufzuerlegen, werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten trägt die Streithelfe-rin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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