Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-16, VII-Verg 72/04

VII-Verg 72/04Tribunale superiore16 feb 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 72/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-16

Aktenzeichen: VII-Verg 72/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0216.VII.VERG72.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 22. September 2004, Az.: VK VOL 25/2004, aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in dem Vergabeverfahren zur Lieferung von digitalen Reprographiegeräten gemäß Aufforderung zur Ab-gabe von Angeboten vom 10. September 2003 (Geschäftszeichen 2003/ZEK/Repro) durch die Entscheidung des Antragsgegners zum Ver-zicht auf die Ausschreibung bezüglich des Loses 2 in ihren Rechten ver-letzt ist.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerde-verfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB und der notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen der Antragstellerin und des Antragsgegners haben die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte zu tragen.

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Antrag-stellerin in beiden Instanzen notwendig.

Beschwerdewert: bis 22.000,- EUR

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