Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-16, VI-2 U (Kart) 6/04

VI-2 U (Kart) 6/04Tribunale superiore16 feb 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 6/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-16

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 6/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0216.VI2U.KART6.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Dezember 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Köln abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Klägerin hat auch die den Streithelfern zu 1 - 3 im Berufungsrechtszug entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen zu tragen.

Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelfer zu 1 - 3 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Beschwer der Klägerin und Berufungsstreitwert: 151.238,93 EUR.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.