Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-20, I-20 U 166/03

I-20 U 166/03Tribunale superiore20 apr 2004

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 166/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-20

Aktenzeichen: I-20 U 166/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0420.I20U166.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düssel-dorf vom 7. November 2003 abgeändert und wird und Zurückweisung des weiterge-henden Verfügungsantrags die Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder Ordnungs-haft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall von bis zu zwei Jahren, zu voll-ziehen an ihren Vorstandsmitgliedern, verurteilt, es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr des Festnetzsprachtelefondienstes zu Wettbewerbszwecken für den Tarif "xxl" mit der Angabe

"Telefonieren für 0 Cent!"

zu werben, ohne zugleich die Preise weiterer feststehender Preisbestandteile dieses Tarifs anzugeben, nämlich

bei "AktivPlus xxl" - über die Angabe "AktivPlus xxl kostet mtl. 9,22 Euro" (derzeitiger Betrag) hinaus - auch die monatlichen Standardtarife für "T-Net" (von derzeit 15,66 Eu-ro) und für "T-ISDN" (von derzeit 23,60 Euro),

bei "T-Net xxl" den monatlichen Grundpreis (von derzeit 24,94 Euro)

und bei "T-ISDN xxl" den monatlichen Grundpreis (von derzeit 32,95 Euro)

sowie das bei einer betreffenden Neueinrichtung anfallende Bereitstellungsentgelt (derzeit 59,95 Euro).

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.