Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-03-16, I-10 W 12/04

I-10 W 12/04Tribunale superiore16 mar 2004

Regest

Bei Verbandsklagen, die eingehender rechtlicher Begründungen bedürfen, darf eine wirtschaftlich vernünftig denkende Partei regelmäßig die Beauftragung eines an ihrem Verbandssitz ansässigen, mit der Führung von Verbandsklagen ver-trauten Anwaltes für sachdienlich halten.

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 12/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-16

Aktenzeichen: I-10 W 12/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0316.I10W12.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Ziviilsenat

Leitsätze

Bei Verbandsklagen, die eingehender rechtlicher Begründungen bedürfen, darf eine wirtschaftlich vernünftig denkende Partei regelmäßig die Beauftragung eines an ihrem Verbandssitz ansässigen, mit der Führung von Verbandsklagen ver-trauten Anwaltes für sachdienlich halten.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Mönchengladbach - Rechtspflegerin - vom 14.11.2003 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Mönchengladbach vom 10.10.2003 sind von der Beklagten an Kosten EUR 1.399,26 (in Buchstaben: dreizehn-hundertneunundneunzig und 26/100 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2003 an den Kläger zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

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