Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-17, III-2 Ws 54/03

III-2 Ws 54/03Tribunale superiore17 mar 2003

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 Ws 54/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-17

Aktenzeichen: III-2 Ws 54/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0317.III2WS54.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Damit ist die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung gegenstandslos.

Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.