Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-02-12, 9 U 219/00

9 U 219/00Tribunale superiore12 feb 2001

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 219/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-12

Aktenzeichen: 9 U 219/00

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:0212.9U219.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Mai 2000 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts

Krefeld (5 O 246/99) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000 DM abzuwenden, die auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, sofern nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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