Oberlandesgericht Düsseldorf, 1999-12-23, I-6 U 119/99

I-6 U 119/99Tribunale superiore23 dic 1999

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 119/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-23

Aktenzeichen: I-6 U 119/99

ECLI: ECLI:DE:OLGD:1999:1223.I6U119.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. April 1999 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - unter Zurückweisung der Anschlußberufung des Beklagten - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 105.540,29 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 07.10.1997 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 133.000 DM abzu-wenden, falls nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer in Deutschland ansässigen Großbank o-der öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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