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L 15 P 85/24 B•Landessozialgericht NRW, 2024-12-20, L 15 P 85/24 B
L 15 P 85/24 BTribunale delle assicurazioni sociali20 dic 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: L 15 P 85/24 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2024:1220.L15P85.24B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 10.05.2024 geändert. Die der Antragstellerin für ihr im Verfahren des Sozialgerichts S 15 P 311/22 erstattetes medizinisches Sachverständigengutachten zustehende Vergütung wird auf 2.067,98 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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