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L 9 SO 317/21•Landessozialgericht NRW, 2022-10-20, L 9 SO 317/21
L 9 SO 317/21Tribunale delle assicurazioni sociali20 ott 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: L 9 SO 317/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1020.L9SO317.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 22.06.2021 geändert.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.11.2018 verurteilt, die Klägerin mit dem Therapiedreirad „Easy Rider“ entsprechend dem Kostenvoranschlag vom 10.10.2022 unter Abzug eines Eigenanteils in Höhe von 350,00 EUR sowie unter Abzug eines Aufpreises für die Batterie (Ziffer 21511 des Kostenvoranschlags) zu versorgen.
Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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