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L 15 VG 51/21 B•Landessozialgericht NRW, 2022-01-10, L 15 VG 51/21 B
L 15 VG 51/21 BTribunale delle assicurazioni sociali10 gen 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: L 15 VG 51/21 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0110.L15VG51.21B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.08.2021 geändert. Die Vergütung der Antragstellerin für ihr unter dem 14.06.2021 erstattetes medizinisches Sachverständigengutachten wird auf 6.921,74 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtlichen Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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