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L 8 R 13/15•Landessozialgericht NRW, 2021-12-15, L 8 R 13/15
L 8 R 13/15Tribunale delle assicurazioni sociali15 dic 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: L 8 R 13/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1215.L8R13.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 14.11.2014 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits im gesamten Verfahren tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5 jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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