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L 8 R 842/17•Landessozialgericht NRW, 2021-06-16, L 8 R 842/17
L 8 R 842/17Tribunale delle assicurazioni sociali16 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-16
Aktenzeichen: L 8 R 842/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0616.L8R842.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 5.7.2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszugs mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 4.691,25 Euro festgesetzt.
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