Landessozialgericht NRW, 2021-03-15, L 20 AL 184/20 B

L 20 AL 184/20 BTribunale delle assicurazioni sociali15 mar 2021

Regest

Im Klageverfahren gegen eine Rückzahlungsforderung von vorläufig bewilligtem Kurzarbeitergeld nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III ist ein Streitwert nach § 197a SGG nicht festzusetzen. Der klagende Arbeitgeber unterfällt vielmehr der Kostenprivilegierung des § 183 SGG.

Testo completo

Landessozialgericht NRW — L 20 AL 184/20 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: L 20 AL 184/20 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0315.L20AL184.20B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Leitsätze

Im Klageverfahren gegen eine Rückzahlungsforderung von vorläufig bewilligtem Kurzarbeitergeld nach § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III ist ein Streitwert nach § 197a SGG nicht festzusetzen. Der klagende Arbeitgeber unterfällt vielmehr der Kostenprivilegierung des § 183 SGG.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 14.10.2020 wird zurückgewiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.