Landessozialgericht NRW, 2001-08-28, L 5 KR 164/00

L 5 KR 164/00Tribunale delle assicurazioni sociali28 ago 2001

Testo completo

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 164/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-28

Aktenzeichen: L 5 KR 164/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:0828.L5KR164.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.02.2000 geändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Tenor wie folgt gefasst: Die Bescheide vom 11.02.1999 werden insoweit aufgehoben, als in die Berechnung des Ausgleichsbetrags die Korrektur des Beitragsbedarfs für das Jahr 1994 eingeflossen ist. Die Beklagte wird insofern zur Neubescheidung verpflichtet. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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