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3 O 11/24•Landgericht Wuppertal, 2025-03-18, 3 O 11/24
Entscheidungsdatum: 2025-03-18
Aktenzeichen: 3 O 11/24
ECLI: ECLI:DE:LGW:2025:0318.3O11.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
1.Die Beklagte zahlt an den Kläger einen einmaligen Betrag in Höhe von 26.000,00 €.
Hiermit sind sämtliche streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers abgegolten und erledigt.
2.Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.
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