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6 O 229/22•Landgericht Wuppertal, 2024-10-14, 6 O 229/22
Entscheidungsdatum: 2024-10-14
Aktenzeichen: 6 O 229/22
ECLI: ECLI:DE:LGW:2024:1014.6O229.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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