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9 S 152/21•Landgericht Wuppertal, 2023-06-29, 9 S 152/21
Entscheidungsdatum: 2023-06-29
Aktenzeichen: 9 S 152/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2023:0629.9S152.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 39 C 257/20 vom 30.09.2021 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.200 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2020 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 334,75 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des Revisionsverfahrens werden zu 73 % der Beklagten und im Übrigen dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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