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17 O 217/21•Landgericht Wuppertal, 2022-07-20, 17 O 217/21
17 O 217/21Tribunale cantonale20 lug 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-20
Aktenzeichen: 17 O 217/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0720.17O217.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
I.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger und Widerbeklagte verurteilt, das Grundstück T.-straße in X., Gemarkung G. Flur 3
Flurstück N01 mit 1.085 m² Fläche,
Flurstück N02 mit 748 m² Fläche,
Flurstück N03 mit 11.141 m² Fläche,
Flurstück N04 mit 70 m² Fläche,
Flurstück N05 mit 922 m² Fläche,
Flurstück N06 mit 384 m² Fläche,
Flurstück N07 mit 57 m² Fläche,
Flurstück N08 mit 262 m² Fläche ,
Flurstück N09 mit 1 m² Fläche,
Flurstück N10 mit 43 m² Fläche
mit dem nachstehend aufgeführten Gebäude: Sportplatz A. in X einschließlich
Kleinspielfeld
Umkleidegebäude mit Dusche
Beleuchtungs- und Beschallungsanlage
geräumt an die Beklagte und Widerklägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger und Widerbeklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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