progetti
3 O 156/20•Landgericht Wuppertal, 2022-05-18, 3 O 156/20
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 3 O 156/20
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0518.3O156.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4336,64 € nebst Zinsen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 571,44 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Kosten der Schadensfeststellung des Sachverständigenbüro Y. gemäß dessen Rechnung-Nr. N01 vom 17.03.2020 i.H.v. 736,61 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.