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25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)•Landgericht Wuppertal, 2022-05-05, 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)Tribunale cantonale5 mag 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0505.25KS10.21.45JS30.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer als 1. Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
– 8 Jahren –
verurteilt.
Darüber hinaus wird er verurteilt, an die Adhäsionsklägerin G. und den Adhäsionskläger H. jeweils einen Betrag i.H.v. 10.000,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2021 zu zahlen.
Der Zahlungsanspruch ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Adhäsionsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften:
§ 212 Abs. 1 StGB.
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