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23 KLs 21/20 (10 Js 328/19)•Landgericht Wuppertal, 2021-06-11, 23 KLs 21/20 (10 Js 328/19)
23 KLs 21/20 (10 Js 328/19)Tribunale cantonale11 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-11
Aktenzeichen: 23 KLs 21/20 (10 Js 328/19)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0611.23KLS21.20.10JS32.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafkammer
Der Vollzug des gegen den Angeklagten T bestehenden Haftbefehls des Amtsgerichts Wuppertal vom 26.09.2019, in der Fassung der Haftfortdauerentscheidung der Kammer vom heutigen Tage, wird gegen folgende Auflagen ausgesetzt:
Der Angeklagte hat unverzüglich an der Anschrift K-Straße, V ,Wohnsitz zu nehmen. Einen beabsichtigten Wohnsitzwechsel hat er der Kammer unverzüglich anzuzeigen. Wechselt er dauerhaft den Wohnsitz, hat er der Kammer hierüber binnen 24 Stunden Mitteilung zu machen.
Er hat sich ab sofort an jedem Montag, Mittwoch und Freitag bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Er darf das Bundesgebiet nicht ohne Zustimmung des Vorsitzenden verlassen. Er hat unverzüglich seinen Personalausweis und seinen Reisepass zur Akte zu reichen.
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