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9 T 8/21•Landgericht Wuppertal, 2021-01-18, 9 T 8/21
Entscheidungsdatum: 2021-01-18
Aktenzeichen: 9 T 8/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0118.9T8.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Betroffenen mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden.
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewie sen.
Der Gegenstandswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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