progetti
3 O 195/19•Landgericht Wuppertal, 2020-07-29, 3 O 195/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 3 O 195/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0729.3O195.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.