21 KLs - 10 Js 109/19 - 9/19•Landgericht Wuppertal, 2019-08-29, 21 KLs - 10 Js 109/19 - 9/19
Landgericht Wuppertal, 2019-08-29, 21 KLs - 10 Js 109/19 - 9/19
21 KLs - 10 Js 109/19 - 9/19Tribunale cantonale29 ago 2019
Testo completo
Landgericht Wuppertal — 21 KLs - 10 Js 109/19 - 9/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-29
Aktenzeichen: 21 KLs - 10 Js 109/19 - 9/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0829.21KLS10JS109.19.9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Körperverletzung und unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts E vom 16.01.2019 (Az. 250 Ds 170/18) verhängten 4-monatigen Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
7 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von noch
1 Jahr
keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie der Vorwegvollzug eines Teiles der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 9 Monaten
werden angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 30a Abs. 2 Nr. 2, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, §§ 316 Abs. 1, 2, 223 Abs. 1, 21, 52, 53, 64, 67, 69a StGB.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.