Landgericht Wuppertal, 2015-10-27, 1 O 165/15

1 O 165/15Tribunale cantonale27 ott 2015

Testo completo

Landgericht Wuppertal — 1 O 165/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-27

Aktenzeichen: 1 O 165/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1027.1O165.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger den Beklagten im Hinblick auf das Bauvorhaben Xxx (Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, L / Ecke L-Straße in ###) nicht mit Planungsleistungen beauftragt hat, die über die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 33 HOAI hinausgehen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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