Landgericht Wuppertal, 2012-03-07, 8 S 76/11

8 S 76/11Tribunale cantonale7 mar 2012

Testo completo

Landgericht Wuppertal — 8 S 76/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-07

Aktenzeichen: 8 S 76/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0307.8S76.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 22.09.2011 (13 C 149/11) abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.403,36 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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