Landgericht Wuppertal, 2009-06-12, 17 O 58/05

17 O 58/05Tribunale cantonale12 giu 2009

Testo completo

Landgericht Wuppertal — 17 O 58/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-12

Aktenzeichen: 17 O 58/05

ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0612.17O58.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 529.432,27 EUR nebst Jahreszinsen zum Satz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von 482.802,45 EUR ab 21.11.2004 und von weiteren 46.629,82 EUR ab 01.12.2004 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 337.520,67 EUR nebst Jahreszinsen zum Satz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 21.09.2006 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an die Klägerin 4 % Zinsen von 337.520,67 EUR für die Zeit vom 01.01.2002 bis 09.06.2005 zu zahlen.

Die Verurteilungen zu Ziffer 1., 2. und 3, erfolgen mit der Maßgabe, dass daraus ein Betrag von 337.520,67 EUR nebst Zinsen von den Beklagten zu 1) und 2) insgesamt nur einmal an die Klägerin gezahlt werden muss.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Ge-samtschuldner zu 64 %, die Beklagte zu 1) weiter allein zu 36 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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