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10 Qs 116/21•Landgericht Siegen, 2021-11-30, 10 Qs 116/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 10 Qs 116/21
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:1130.10QS116.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Normen: StPO § 102; StPO § 105; StGB 267; StGB § 277; StGB § 279
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts ### vom ### aufgehoben.
Die Durchsuchung der Wohnräume einschließlich sämtlicher Nebenräume des Beschuldigten unter der Anschrift ### ### ###, sowie seiner Person, und der ihm gehörenden Sachen (einschließlich Kraftfahrzeugen) wird angeordnet.
Die Beschlagnahme folgender Gegenstände wird angeordnet: Impfpass des Beschuldigten, ausgedrucktes Impfzertifikat, Mobiltelefon(e), Tablets, PC, Überweisungsbelege und sonstige Unterlagen, aus welchen sich Rückschlüsse auf den Anbieter des gefälschten Impfzertifikates bzw. die Nutzung des Impfzertifikates durch den Beschuldigten ziehen lassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.
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