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2 O 208/20•Landgericht Siegen, 2021-09-28, 2 O 208/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-28
Aktenzeichen: 2 O 208/20
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0928.2O208.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 1093; BGB § 812
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.500,00 € ab dem 01.03.2020 und Übrigen ab dem 17.06.2020 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 498,25 € freizustellen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 65,4 Prozent und der Beklagte zu 34,6 Prozent.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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