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2 O 41/18•Landgericht Siegen, 2021-06-25, 2 O 41/18
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 2 O 41/18
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0625.2O41.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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