Landgericht Siegen, 2011-08-01, 3 S 46/10

3 S 46/10Tribunale cantonale1 ago 2011

Regest

Zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall.

Testo completo

Landgericht Siegen — 3 S 46/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-01

Aktenzeichen: 3 S 46/10

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2011:0801.3S46.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 7 StVG, § 249 BGB, § 398 BGB

Leitsätze

Zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.04.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen - 14 C 2022/09 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 568,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2009 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu

70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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