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6 NBs 4/24•Landgericht Paderborn, 2024-10-25, 6 NBs 4/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-25
Aktenzeichen: 6 NBs 4/24
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:1025.6NBS4.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. kleine Strafkammer - Berufungskammer -
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 19.03.2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Tagessatzhöhe auf 40,00 EUR herabgesetzt wird.
Die Kosten der Berufung trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschrift: § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB
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