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5 T 3/24•Landgericht Paderborn, 2024-01-22, 5 T 3/24
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: 5 T 3/24
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:0122.5T3.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt (41 XIV (L) 397/23 A) vom 07.12.2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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