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4 O 121/22•Landgericht Paderborn, 2023-02-24, 4 O 121/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 4 O 121/22
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0224.4O121.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
in dem Tarif EKN2500 die Erhöhungen zum 01.01.2011 um 45,32 €, zum 01.01.2012 um 19,56 € und zum 01.01.2017 um 24,07 € jeweils bis zum 31.12.2020
und der Kläger in den genannten Zeiträumen nicht zur Tragung des jeweiligen Erhöhungsbetrages des Monatsbeitrags verpflichtet war.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.154,36 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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