Landgericht Paderborn, 2022-10-25, 1 Ks 12/22

1 Ks 12/22Tribunale cantonale25 ott 2022

Testo completo

Landgericht Paderborn — 1 Ks 12/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-25

Aktenzeichen: 1 Ks 12/22

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:1025.1KS12.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags und des Betruges in Tatmehrheit mit Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig.

Er ist weiter schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und wegen Erpressung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, und tatmehrheitlich des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der Angeklagte wird zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Wegen eines Geldbetrages in Höhe von 38.900 € wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet.

Angewandte Vorschriften: §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 230 Abs. 1, 239a Abs. 1, 240 Abs. 1, Abs. 2, 253 Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 1, 21, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 Var. 1 und Var. 2, 49 Abs. 1, 52, 53, 54, 73, 73c StGB; §§ 1, 3 Abs. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG.

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