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1 S 161/13•Landgericht Paderborn, 2022-08-31, 1 S 161/13
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 1 S 161/13
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0831.1S161.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 433 Abs. 2; BGB § 204; BGB §§ 133, 157
Auf die Berufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Delbrück vom 15.11.2013, Az. 2 C 240/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.338,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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