Landgericht Paderborn, 2022-03-02, 4 O 341/21

4 O 341/21Tribunale cantonale2 mar 2022

Testo completo

Landgericht Paderborn — 4 O 341/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-02

Aktenzeichen: 4 O 341/21

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0302.4O341.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Erhöhung des Monatsbeitrags im Tarif NK 2 in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer … zum 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 um 43,08 € nicht wirksam geworden ist.

  2. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht zur Tragung des Erhöhungsbetrages aus der Erhöhung des Monatsbeitrags im Tarif NK 2 um 43,08 € zum 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 verpflichtet war.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.039,92 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2021 zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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