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3 O 311/21•Landgericht Paderborn, 2022-01-17, 3 O 311/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-17
Aktenzeichen: 3 O 311/21
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0117.3O311.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Honorarforderung der Anwaltskanzlei F, gemäß Kostenrechnung vom 20.05.2021 in Höhe 15.330,18 € freizustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtlich angefallene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.134,55 € nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem einen 12.09.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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