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08 KLs 7/21•Landgericht Paderborn, 2021-06-09, 08 KLs 7/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-09
Aktenzeichen: 08 KLs 7/21
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0609.08KLS7.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. große Strafkammer
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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