Landgericht Paderborn, 2021-03-15, 2 O 437/20

2 O 437/20Tribunale cantonale15 mar 2021

Testo completo

Landgericht Paderborn — 2 O 437/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 2 O 437/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0315.2O437.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.937,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2020 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges der Marke Audi Typ A4 Allroad 3.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des in Ziff. 1. näher bezeichneten Fahrzeugs mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … in Verzug befindet.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2020 zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.

  6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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