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3 O 322/20•Landgericht Paderborn, 2021-02-22, 3 O 322/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-22
Aktenzeichen: 3 O 322/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0222.3O322.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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