Landgericht Münster, 2023-04-05, 2 O 376/19

2 O 376/19Tribunale cantonale5 apr 2023

Testo completo

Landgericht Münster — 2 O 376/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-05

Aktenzeichen: 2 O 376/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0405.2O376.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 226,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 71,22 EUR ab dem 16.03.2019 sowie aus 154,78 EUR ab dem 15.06.2019 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1.) verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren Schäden zu ersetzen, die darauf beruhen, dass der am 00.00.2018 erworbene Mops „B.“, jetzt „Y.“ genannt, bei Übergabe an die Klägerin am 00.00.2018 an beiden Augen Distichien aufwies.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 93 % und die Beklagte zu 1.) zu 7 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte zu 1.) kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe 110% des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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