Landgericht Münster, 2022-08-19, 108 O 16/22

108 O 16/22Tribunale cantonale19 ago 2022

Regest

Der Käufer eines Pferdes hat keinen Direktanspruch gegen einen Tierarzt auf Einsichtnahme in die tierärztlichen Behandlungsunterlagen, die vor dem Erwerb des Tieres durch den vormaligen Eigentümer in Auftrag gegeben worden sind und nicht mit dem Erwerb des Tieres im Zusammenhang stehen.

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Landgericht Münster — 108 O 16/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-19

Aktenzeichen: 108 O 16/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0819.108O16.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: § 809 BGB; § 810 BGB

Leitsätze

Der Käufer eines Pferdes hat keinen Direktanspruch gegen einen Tierarzt auf Einsichtnahme in die tierärztlichen Behandlungsunterlagen, die vor dem Erwerb des Tieres durch den vormaligen Eigentümer in Auftrag gegeben worden sind und nicht mit dem Erwerb des Tieres im Zusammenhang stehen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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