progetti
11 KLs-210 Js 464/20-1/21•Landgericht Münster, 2022-04-27, 11 KLs-210 Js 464/20-1/21
11 KLs-210 Js 464/20-1/21Tribunale cantonale27 apr 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 11 KLs-210 Js 464/20-1/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0427.11KLS210JS464.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: große Strafkammer
Es sind schuldig:
der Angeklagte Z
des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 24 Fällen,
des Betruges in 15 Fällen,
der Untreue in einem Fall und
der Beihilfe zur Untreue in zehn Fällen;
der Angeklagte U
des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 29 Fällen und
der Beihilfe zur Untreue in einem Fall.
Es werden verurteilt:
der Angeklagte Z zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren ,
der Angeklagte U zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren neun Monaten .
Gegen den Angeklagten U wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 507.101,- € als Gesamtschuldner angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 263, 266, 25 Abs. 2, 27, 53, 73, 73c StGB
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.