Landgericht Münster, 2022-04-27, 11 KLs-210 Js 464/20-1/21

11 KLs-210 Js 464/20-1/21Tribunale cantonale27 apr 2022

Testo completo

Landgericht Münster — 11 KLs-210 Js 464/20-1/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-27

Aktenzeichen: 11 KLs-210 Js 464/20-1/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0427.11KLS210JS464.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Strafkammer

Tenor

Es sind schuldig:

der Angeklagte Z

  • des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 24 Fällen,

  • des Betruges in 15 Fällen,

  • der Untreue in einem Fall und

  • der Beihilfe zur Untreue in zehn Fällen;

der Angeklagte U

  • des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 29 Fällen und

  • der Beihilfe zur Untreue in einem Fall.

Es werden verurteilt:

der Angeklagte Z zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren ,

der Angeklagte U zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren neun Monaten .

Gegen den Angeklagten U wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 507.101,- € als Gesamtschuldner angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 263, 266, 25 Abs. 2, 27, 53, 73, 73c StGB

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